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Rechtliches

Rechtliche Hinweise rund um das Thema Aufkleber

Rechtliches

Bitte beachte:
Die hier genannten Hinweise sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Alle Auskünfte sind unverbindlich. Individuelle rechtliche Fragen sind unbedingt an einen Fachanwalt zu stellen.

Darf ich meine Aufkleber draußen überall hin kleben?

Beim Verkleben von Aufklebern – vor allem außerhalb der eigenen 4 Wände – sollte unbedingt beachtet werden, dass man sich hier schnell im Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder Sachbeschädigung befindet, wenn man Aufkleber auf fremdes Eigentum klebt.

Dies passiert sehr schnell beim Wildbekleben (Guerilla-Promotion). Oft wird beim Kleben gar nicht daran gedacht, dass eigentlich alles draußen fremdes Eigentum ist. Dabei kann es sich um Privateigentum anderer handeln (zB. Klingelschild, Fenster, Auto etc.) oder Eigentum von Firmen (Briefkasten der Deutschen Post, Gerüste, Haltestellen etc.) sowie auch Eigentum der Stadt oder des Landes (z.B. Laternen, Straßenschilder etc.).

Grundsätzlich kann man nicht fest sagen, ob etwas als Ordnungswidrigkeit oder Sachbeschädigung gilt. Das kann in jedem Fall anders sein. In vielen Fällen passiert auch gar nichts, da nicht nachvollziehbar ist, wer was irgendwo hin geklebt hat. Auch viele Fälle werden gar nicht nachverfolgt, da der Aufwand sehr hoch ist. Streitthema ist auch manchmal, ob es sich beim Wildverklebung „nur“ um Verschmutzung oder wirklich eine Sachbeschädigung handelt.

Auf jeden Fall sollte sich jeder vorab darüber Gedanken machen, was er wohin klebt. Unbedenklich ist es nur bei seinem eigenen Besitz. Auch wenn man z.B. an seine Freunde Aufkleber verteilt und diese damit fremdes Eigentum beschädigen, kann es dazu kommen, dass man als „Auftraggeber“ hier für die Freunde hinhalten muss. Im Zweifelsfall sollte an dieser Stelle ein Rechtsanwalt befragt werden. Es gibt keine klaren, eindeutigen Rechtssprechungen.

Besonders gefährlich wird es, wenn in den Straßenverkehr eingegriffen wird, also z.B. Straßenschilder be- oder überklebt werden. Dies kann noch viel weitreichendere Folgen haben und bei Gefahren- oder Vorschriftszeichen sogar im schlimmsten Falle tödlich enden. Daher UNBEDINGT die Finger davon lassen.

Besonders kritisch ist das Bekleben von Verkehrsschildern → Gefährdung der Verkehrssicherheit, oft mit höheren Strafen.

Auch die Deutsche Bahn und Verkehrsbetriebe gehen konsequent gegen Sticker in Bahnhöfen, Zügen und Bussen vor.

Darf man Motive / Bilder / Logos von anderen Leuten/Firmen etc. verwenden?

Hierbei gibt es neben Urheberrechten auch Markenrechte und anderes zu beachten. Bei fast jeder grafischen bzw. künstlerischen Schöpfung gibt es ein Urheberrecht. Bei Marken (z.B. Logos von Fußballvereinen oder anderen bekannten Firmen) ist ebenfalls einiges zu beachten. Grundsätzlich gilt hier, dass man sich UNBEDINGT vorab über diese Rechte informiert und ggf. schriftlich die Erlaubnis einholt, dass diese Grafiken/Logos etc. verwendet werden dürfen.

Besonders schwierig wird es, wenn damit dann auch noch Geld verdient werden soll, also z.B. durch Verkauf eines Vereinsaufklebers bei Ebay oder unter Freunden. Auch hier sollte in Zweifelsfalle ein Rechtsanwalt befragt werden.

Welche Motive werden von uns nicht gedruckt?

Beim Inhalt der Motive gibt es Grenzen, was wir vertreten können und drucken. Motive mit rassistischen, politischen, gewaltverherrlichenden, menschenverachtenden oder sonstigen grenzwertigen Inhalten werden von uns abgelehnt. Stichprobenartig werden auch bei automatisierten Vorgängen Sichtprüfungen von Motiven durchgeführt.

Was muss beachtet werden bei der Verwendung von Aufkleber für Kinderspielzeuge?

Das Wichtigste: Es darf nicht giftig sein oder in sonstiger Weise schädlich für Kinder oder Babys, D.h. kein Abblättern oder Ablösen von Elementen (Farbe, Lacke etc). Dabei ist darauf zu achten, dass das gesamte Druckprodukt diese Vorgaben erfüllt, also Materialien, Klebstoffe, Farben, Lacke etc.

In Deutschland gibt es dafür u.a. die Spielzeugnorm EN 71. Bitte informiere dich selber ausführlich zu diesem Thema, da es sowohl in der sozial als auch rechtlich in deiner Verantwortung liegt, hier die notwendigen Eigenschaften zu erfüllen.

In unseren Datenblättern zu den verwendeten Materialien finden sich die technischen Angaben.

Sind Aufkleber von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Grundsätzlich kann man mit Stickern auch seine Meinung veröffentlichen aber auch hier gibt es Grenzen, die man unbedingt kennen sollte. Anbei ein paar Beispiele:

Verbotene Inhalte: Aufkleber dürfen keine strafrechtlich relevanten Inhalte enthalten, wie z. B. Volksverhetzung, Beleidigungen, Pornografie oder Gewaltverherrlichung (§ 130 StGB, § 185 StGB etc.).

Verunglimpfung staatlicher Symbole: Das Verbot gilt auch für die Verunglimpfung staatlicher Symbole oder Organisationen (§ 90a StGB)

Was muss man bei Aufklebern im Straßenverkehr beachten?

Im Straßenverkehr sollte man besonders vorsichtig mit Aufklebern umgehen. Hierzu gilt folgendes zu beachten:


Verwendung auf Fahrzeugen: Aufkleber an Fahrzeugen dürfen keine Verkehrszeichen imitieren oder so gestaltet sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder verwirren könnten (§ 33 StVO).

Sichtfeld des Fahrers: Aufkleber dürfen nicht das Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigen (z. B. auf der Windschutzscheibe oder Seitenscheiben).

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